Allgemeine Geschäftsbedingungen


Grundlegende Bestimmungen / Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des thermoPre e.V., Technologie Campus 1, 09126 Chemnitz vertreten durch den Bündnissprecher - nachfolgend „thermoPre e.V." genannt - und den Veranstaltungsbesuchern - nachfolgend „Gast" und / oder „Gäste" genannt- welche die Veranstaltungen, die von dem thermoPre e.V., organisiert und durchgeführt werden, besuchen.

Die Gäste erkennen bei kostenlosen Veranstaltungen mit Passieren des Eingangs und bei kostenpflichtigen Veranstaltungen mit Bestellung oder Erwerb der Eintrittskarte(n) für Veranstaltungen des thermoPre e.V. diese ,.Allgemeine Geschäftsbedingungen des thermoPre e.V. als verbindlich für sich und alle Besucher der Veranstaltung an.

Ein Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen besteht nur, soweit der Gast über eine geltende Eintrittskarte oder vergleichbare Zutrittsberechtigung verfügt. Der Eintritt ist nur solange möglich, soweit die Kapazitäten des Veranstaltungsortes dies zulässt.

Anfangszeiten und Einlass

Nur die offiziell vom thermoPre e.V. herausgegebenen Informationsbroschüren, die vom thermoPre e.V. betriebene Webseite www.thermopre.de sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) der Veranstaltungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt der thermoPre e.V. keine Gewähr.

Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den auf der Eintrittskarte ggf. ausgewiesenen Platz.

Garderobe

Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Kleidungsstücke an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben. Dem Gast wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Gast zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Gast seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen der Veranstaltung werden nicht akzeptiert.

Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt der thermoPre e.V. die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Sollte es kein Garderobenpersonal geben so wird für die abgelegten Kleidungsstücke keine Haftung übernommen.

Fundsachen

Gegenstände aller Art, die auf dem Veranstaltungsgelände der Veranstaltungen des thermoPre e.V. gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der§§ 978 ff. BGB.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art ist im Veranstaltungsort grundsätzlich untersagt. Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung den thermoPre e.V.. Der thermoPre e.V. ist berechtigt, ihre Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines an sie zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen. Die thermoPre e.V. ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.

Bei einzelnen Veranstaltungen kann aus urheberrechtliehen Gründen auch die private Bild-, Film- und Tonaufnahme durch die thermoPre e.V. untersagt werden. ln diesem Fall wird die thermoPre e.V. am Eingangsbereich zu den Veranstaltungen entsprechende Hinweise anbringen.

Zuwiderhandlungen gegen obige Regelungen Schadensersatzansprüche zur Folge haben oder Maßnahmen des Hausrechts nach sich ziehen.

Recht am eigenen Bild

Die Gäste stimmen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. durch den Besuch einer Veranstaltung zu, dass der thermoPre e.V. und durch sie beauftragte Dritte berechtigt sind, imRahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Gäste ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, Social Media, auf Bild-, Ton-, Bildton-, oder Datenträgern, in Film- und Funksendungen sowie zur Bewerbung von Veranstaltungen des thermoPre e.V., zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des thermoPre e.V. Die Gäste stimmen unwiderruflich der inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwertung dieser Aufzeichnungen vorbehaltlos zu. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

Sicherheitsbestimmungen

Es gilt grundsätzlich die Sächsische Versammlungsstättenverordnung. Die vom Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz genehmigten Belegungs- und Nutzungspläne sind strikt einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten.

Hausrecht

Der thermoPre e.V. übt auf dem Gelände und in den Räumen seiner Veranstaltungen das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Hausverweise und –verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

Außerdem können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

Technische Geräte, insbesondere Mobilfunkgeräte, Pager und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Veranstaltungen in den Veranstaltungsräumen auszuschalten.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind in der Regel nicht gestattet. Lediglich in den dafür vorgesehenen Veranstaltungsräumen kann hiervon abgewichen werden.

Das Rauchen ist in den Räumen des thermoPre e.V. und den Veranstaltungsräumen untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

Sofern der Eintritt zu einer bestimmten Veranstaltung an einen bestimmten Platz gebunden ist, darf der Gast lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Gast einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Eintrittskarte besitzt, kann der thermoPre e.V. entweder den ggf. anfallenden Differenzbetrag erheben oder den Gast des Platzes verweisen oder den Gast auch der Veranstaltung verweisen.

Das private Anbieten und Weiterveräußern von Eintrittskarten des thermoPre e.V. ist untersagt.

Den Anweisungen des Personals des thermoPre e.V. ist Folge zu leisten.

Haftung / Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe

Für Schäden jeder Art, die ein Gast in den Veranstaltungsräumen oder auf dem Gelände des thermoPre e.V. und / oder sonstigem Veranstaltungsort erleidet, haftet der thermoPre e.V., seine Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässig-keit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber dem thermoPre e.V., gleich welcher Art, ausgeschlossen.

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der thermoPre e.V. haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Jugendschutz

Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.